Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Dienstleistungen zwischen Faible Buchdesign (nachfolgend Grafikdesignerin genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde selber AGB verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgeführten AGB, abweichende Bedingungen enthalten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2 Die hier aufgeführten AGB gelten auch, wenn die Grafikdesignerin einen Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Änderungen oder Abweichungen von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.
1.4 Alle Angebote der Grafikdesignerin sind freibleibend und unverbindlich.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder erteilte Auftrag an die Grafikdesignerin ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ebenso wenig umfasst der Vertrag die Überprüfung der Eintragungsfähigkeit oder Schutzfähigkeit der Arbeiten, beispielsweise im Hinblick auf Kennzeichen- oder sonstige Schutzrechte. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden.
2.2 Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen der Grafikdesignerin sind persönliche geistige Schöpfungen und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Gesetzes finden auch dann Anwendung, wenn die Schutzvoraussetzungen, wie die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht vorliegen sollte. In einem solchen Fall gelten die vertragsrechtlichen Regeln nach §§ 31 ff. UrhG. Zusätzlich stehen den Parteien die urheberrechtlichen Ansprüche nach §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Grafikdesignerin dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original, noch in reproduzierter Form verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – des Werkes ist unzulässig. Dazu gehören jegliche Änderungen oder Bearbeitungen der Werke der Grafikdesignerin, insbesondere Weiterentwicklungen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritte. Soweit urheberrechtlicher Schutz besteht, ist zudem die Zustimmung des Urhebers erforderlich.
2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Werke dürfen ausschließlich in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich dabei um einfache Nutzungsrechte. Über den Umfang der Nutzung steht der Grafikdesignerin ein Auskunftsanspruch zu.
2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Einwilligung der Grafikdesignerin.
2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
2.7 Die Grafikdesignerin ist auf allen Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen.
2.8 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden, die aus technischen, gestalterischen oder sonstigen Gründen gemacht werden, haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2.9 Ein Verstoß gegen die AGB berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Vergütung, zu fordern. Wurde vor dem Verstoß noch keine eindeutige Vergütung festgelegt, gilt der Mittelwert der von der Grafikdesignerin genannten Preisspanne als Berechnungsgrundlage.
3. Vergütung und Ausfallhonorar
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3.2 Wiederholte oder erweiterte Nutzungen, etwa in Form einer Neuauflage oder für weitere Produkte, bedürfen der Zustimmung der Grafikdesignerin und sind honorarpflichtig.
3.3 Wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden und die Grafikdesignerin ausschließlich Entwürfe und/oder Reinzeichnungen liefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.4 Die Erstellung von Entwürfen sowie alle weiteren Leistungen, die die Grafikdesignerin für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine kostenlose Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Anfertigung von Entwürfen, ist in diesem Beruf unüblich.
3.5 Bei kurzfristiger Stornierung der Buchung eines Auftrages ist ein Ausfallhonorar zu zahlen, welches anhand der vereinbarten Vergütung berechnet wird. Das Ausfallhonorar beträgt 25 %, wenn die Absage weniger als eine Woche vor Beginn des Auftrages erfolgt.
4. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung und Verzug
4.1 Die Abnahme der Leistungen darf nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Innerhalb des Auftragsrahmens steht der Grafikdesignerin Gestaltungsfreiheit zu.
4.2 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, zu 25 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 75 % vor Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Grafikdesignerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten. Der Versand der der finalen Dateien erfolgt erst nach Zahlungseingang.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde die anfallenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dazu gehören die Kosten für zwei Mahnschreiben in marktüblicher Höhe, sowie die Kosten für ein Mahnschreiben eines beauftragten Rechtsanwalts. Weitergehende Rechte und Forderungen bleiben hiervon unberührt.
4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die Grafikdesignerin alle im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort zur Zahlung fällig stellen. Zudem ist die Grafikdesignerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange der ausstehende Betrag nicht beglichen wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts bleibt davon unberührt.
4.6 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Grafikdesignerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
5. Sonderleistungen und Nebenkosten
5.1 Nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ist die Grafikdesignerin berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags erforderliche Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich, der Grafikdesignerin hierfür die entsprechende Vollmacht zu erteilen. Falls im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Grafikdesignerin von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die aus diesen Verträgen entstehen.
5.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien und Anfertigungen, sind vom Kunden zu erstatten. Dazu gehören unter anderem die Herstellung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen sowie Kosten für Satz und Druck.
5.3 Die angebotenen Werke der Grafikdesignerin beinhalten, die in der Auftragsbestätigung festgelegten Dienstleistungen. Dort wird die Anzahl der vereinbarten Entwürfe und Änderungsdurchläufe festgehalten. Jede weitere Dienstleistung, wie zum Beispiel zusätzliche Entwürfe oder Änderungsdurchläufe werden als Sonderleistung betrachtet und nach Aufwand und Zeit abgerechnet.
6. Eigentumsvorbehalt und Versand
6.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte an Entwürfen und Reinzeichnungen eingeräumt, eine Übertragung des Eigentums erfolgt nicht.
6.2 Auch die im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Daten und Dateien bleiben Eigentum der Grafikdesignerin. Eine Verpflichtung zur Übertragung oder Übergabe dieser Daten und Dateien an den Auftraggeber besteht nicht. Die Herausgabe sogenannter »offener Dateien« ist nicht Gegenstand des Vertrages, sodass die Grafikdesignerin hierzu nicht verpflichtet ist. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wenn die Grafikdesignerin dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikdesignerin geändert, vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
6.3 Die Originale sind der Grafikdesignerin innerhalb einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle von Beschädigung oder Verlust trägt der Auftraggeber die Kosten für die Wiederherstellung der Originale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Der Versand der unter den Punkten 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
6.5 Die Grafikdesignerin behält sich das Recht vor, nicht gewählte Entwürfe als Premade Cover zum Verkauf anzubieten.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Ein Änderungsdurchlauf gilt als abgeschlossen, wenn die gewünschten Änderungen in der Datei umgesetzt, die Datei geschlossen und die aktualisierte Version dem Kunden übermittelt wurde. Werden weitere Änderungen angeordnet, muss die Datei erneut geöffnet und bearbeitet werden, wodurch ein neuer Änderungsdurchlauf beginnt. Die Anzahl der im Auftrag vereinbarten Änderungsdurchläufe ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Falls mehr Änderungsdurchläufe durchgeführt werden als ursprünglich vereinbart, werden diese als Sonderleistung betrachtet und nach Aufwand und Zeit abgerechnet. Die Grafikdesignerin ist nicht verpflichtet, hierauf gesondert hinzuweisen.
7.2 Vor Produktionsbeginn, Veröffentlichung und Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster zur Prüfung vorzulegen.
7.3 Eine Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt ausschließlich bei einer gesonderten Vereinbarung. Übernimmt die Grafikdesignerin die Produktionsüberwachung, ist sie berechtigt, nach eigenem Ermessen erforderliche Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
7.4 Der Kunde überlässt der Grafikdesignerin unentgeltlich mindestens ein Belegexemplar aller vervielfältigten Arbeiten. Diese Belegexemplare sind zeitnah und ohne Aufforderung an die Grafikdesignerin zu versenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Kosten für den Versand zu tragen. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese Exemplare sowie alle im Rahmen des Vertrags entstandenen Arbeiten zu eigenen Zwecken, insbesondere für Werbung, in sämtlichen digitalen und analogen Medien zu nutzen und auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen.
7.5 Mit der Auftragserteilung für Buchsatz oder Layout Arbeiten bestätigt der Kunde, dass alle vorliegenden Texte fehlerfrei korrigiert wurden und für den Druck oder die digitale Verarbeitung geeignet sind. Sollten nachträglich Änderungen erforderlich sein, werden diese als Sonderleistung betrachtet und nach Aufwand und Zeit abgerechnet.
8. Haftung
8.1 Die Grafikdesignerin haftet für Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; in diesen Fällen haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist.
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgerechte Richtigkeit von Produkt, Text und Bild – dies gilt auch für den Druck und das dadurch entstehende Druckobjekt. Für vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
8.4 Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Webseite. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle von ihm zur Verfügung gestellten Fotos, Texte und Dateien auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für etwaige Regressansprüche haftet der Kunde.
8.8 Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags kostenpflichtiges Bildmaterial von www.depositphotos.com. Dabei wird von der Grafikdesignerin eine einfache Standardlizenz erworben. Reicht diese Lizenz für die Zwecke des Kunden nicht aus, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich vor Beginn des Auftrags mitzuteilen. Wird diese Mitteilung vom Kunden versäumt, haftet die Grafikdesignerin nicht, falls die Standardlizenz für die verwendeten Materialien nicht ausreicht. Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine Haftung für deren Beachtung oder Missachtung durch den Kunden übernimmt die Grafikdesignerin nicht. Die jeweils gültigen Lizenzbedingungen sind unter www.depositphotos.com einsehbar.
8.9 Sofern nicht anders vereinbart, werden kostenlose kommerziell nutzbare Schriftarten oder kommerziell nutzbare Schriftarten, die der Grafikdesignerin bereits vorliegen verwendet. Wünscht der Kunde spezielle Schriften werden diese, wenn vereinbart von der Grafikdesignerin eingekauft und verrechnet, sofern diese kostenpflichtig und kommerziell nutzbar sind. Liefert der Auftraggeber selbst Schriften an, ist er für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schriften für die vereinbarten Zwecke genutzt werden dürfen. Die Grafikdesignerin übernimmt keine Haftung für die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Lizenz durch den Kunden.
9. Gestaltungsfreiheit, Auftragsdurchführung und Vorlagen
9.1 Innerhalb des Auftragsrahmens besitzt die Grafikdesignerin künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen oder Reklamationen, die die kreative Gestaltung betreffen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, die den Rahmen es Vertrages übersteigen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu verschulden hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
9.3 Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung sämtlicher an die Grafikdesignerin übergebener Dateien verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Kunde die Grafikdesignerin von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Grafikdesignerin haftet nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte bei Bildmaterial oder sonstigen Daten und Dateien die der Kunde zur Verfügung stellt.
10. Vertragsauflösung
10.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung wie folgt. Alle Kosten die der Grafikdesignerin im Zuge des Auftrages bereits entstanden sind, sind vom Kunden zu erstatten. Bei kurzfristiger Stornierung der Buchung eines Auftrages ist ein Ausfallhonorar zu zahlen, welches anhand der vereinbarten Vergütung berechnet wird. Das Ausfallhonorar beträgt 25 %, wenn die Absage weniger als eine Woche vor Beginn des Auftrages erfolgt. Ist die Lieferung des ersten Entwurfes bereits erfolgt, steht der Grafikdesignerin 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Bereits gewährte Mengen- und Reihenrabatte sind rückzuerstatten, wenn die vereinbarte Menge durch die der Rabatt resultierte, nicht erreicht wird. Bei bereits getätigten Vorauszahlungen seitens des Kunden wird der entsprechende Betrag zur Vergütung einbehalten. Verbleibt ein Restbetrag zu Gunsten des Kunden, da die bereits getätigten Vorauszahlungen höher sind, als die Vergütung, wird dieser Restbetrag seitens der Grafikdesignerin zurückerstattet. Deckt die bereits getätigte Vorauszahlung die Vergütung nicht, ist seitens des Kunden der fehlende Betrag noch nachzubezahlen. Abweichende individuelle Regelungen sind möglich. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war oder die ersparten Aufwendungen höher ausfallen.
11. Verwertungsgesellschaften
11.1 Der Kunde verpflichtet sich etwaige anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften eigenständig abzuführen. Für die Einhaltung der diesbezüglichen Pflichten ist der Kunde eigenständig verantwortlich.
11.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Beauftragung einer natürlichen Person im künstlerischen, konzeptionellen oder werbeberaterischen Bereich eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (Künstlersozialabgabe) zu leisten ist. Diese darf nicht von der Rechnung der Auftragnehmerin abgezogen werden. Für die fristgerechte Anmeldung und Abführung der Abgabe ist der Kunde eigenständig verantwortlich.
12. Datenschutz
12.1 Die Grafikdesignerin ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Grafikdesignerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Grafikdesignerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
13.2 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag bei personenbezogenen Bezeichnungen ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie gilt jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter und Identitäten.
13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
13.4 Die AGB werden in der deutschen Sprache abgeschlossen und zur Verfügung gestellt. Die aktuellen sowie gültigen AGB können jederzeit auf www.faiblebuchdesign.de/agb/ eingesehen werden.
Stand: 07/2025
